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Hundesteuern

Oft wird gefragt, warum nur Hunde, nicht aber andere Haustiere wie Katzen, Vögel oder Reptilien steuerpflichtig in Deutschland sind. Die Hundesteuern stammen aus dem Mittelalter und haben sich bis heute gehalten.

Mit der Hundesteuer, die alle Halter der Vierbeiner zahlen müssen, wírd nicht nur die Kommune finanziert, sie soll auch zu einer begrenzten Zahl von Hunden führen, gerade weil doch jeder Mensch gerne einen Hund als Haustier hätte. Hundesteuer Verpflichtet, die Steuer zu zahlen, ist jeder, der privat oder auch geschäftlich einen Hund hält. Gezahlt werden muss die Steuer an die Stadt, in der der Besitzer seinen Wohnsitz hat. Die Steuer wird jährlich gezahlt und wird als Aufwandssteuer bezeichnet. In Deutschland ist die Hundesteuern von Ort zu Ort verschieden, die Sätze varieren sehr. Außerdem hängt die Steuer von Rasse und Anzahl ab. Die Summe liegt etwa zwischen 50 und 250 Euro. Für Kampfhunde muss oft das zehnfache im Vergleich zu normalen Hunden gezahlt werden. Außerdem gibt es Hunde, die auf einer besonderen Liste stehen, und für die deswegen ebenfalls mehr gezahlt werden muss. Auch die Anzahl spielt eine Rolle, für zwei Hunde muss mehr gezahlt werden.

In Deutschland gibt es nur einen einzigen Ort, in dem Hundebesitzer keine Steuer zahlen müssen; und zwar die Stadt Eschborn im Bundesland Hessen.

Hundezüchter, Hundehändler sind von der Steuer befreit. Ebenso wenig steuerpflichtig sind dienstlich benutzte Hunde von Polizei oder Rettungsdienst.

Warum Hundesteuer?
Wie oben schon gesagt, finanziert sich die Stadt mithilfe der Hundesteuer und versucht, die Zahl der Hunde inzudämmen. Das durch die Steuern eingenommene Geld fließt in den Gemeindehaushalt. Durch das Steuerrecht ist eine zweckgebundene Benutzung des Geldes nicht möglich. Verschiedene Quellen berichten davon, dass es bereits im fünfzehnten Jahrhundert eine Art Hundesteuer gab. Genannt wurde diese "Hundekorn". Am Anfang des neunzehnten Jahrhunderts wurde die Hundesteuer eher zur Luxussteuer oder zur Nutzungsgebühr erklärt. Später zählte die Hundesteuern dann zu den Steuern mit örtlichem Wirkungskreis, und die Kommunen bekamen das Recht, selbst festzulegen, wie hoch die Stuer sein sollte.

Anmeldung Hundesteuer
Der Besitzer eines Hundes ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen anzumelden; dies gilt nach der Anschaffung oder nach einem Umzug. In vielen Städten kann man die Anmeldung schriftlich, telephonisch oder per e-mail regeln, nur in einigen Orten muss man dazu persönlich erscheinen. Mit der Anmeldung zur Hundesteuern erhält der Hundebesitzer einen Schein und eine aktuelle Marke.

Dem zuständigen Amt ist es gleichgültig, wer der Besitzer des Hundes ist, wenn eine Familie einen Hund besitzt. Verpflichtet ist der Wohnungseigentümer.

Die Hundesteuer in Hannover beträgt für einen Hund im Jahr 120 Euro, für zwei Hunde 240 Euro, für einen Anlagehund 600 Euro.

Unter die Bezeichnung "Anlagehund" fallen alle Hunde, die einer besonderen Rasse zugehörig sind und durch einen Wesenstest den gefährlichen Hunden zugeordnet werden. Diese sind auf einer Liste festgehalten.

Für sogenannte "gefährliche" Hunde muss eine höhere Steuer gezahlt werden, als für "normale" Haushunde. Diese Hunde gehören beispielsweise in eine Liste der gefährlichen Hunde: Pitbull, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Mastiff. Man kann sich leider der höheren Steuer nicht entziehen, sollte man einen dieser Hunde besitzen. Eine Wiederlegung ist nicht möglich, auch wenn man als Halter beweisen könnte, das der Hund nicht gefährlich ist. Auch diese Regelung ist in jedem Bundesland anders geregelt, weshalb eine Verallgemeinerung unmöglich ist.

Erstellt am: 2014.06.03
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